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Ausbildung zum Personenschützer
Umgangssprachlich wird diese Berufsgruppe als Leibwächter oder Bodyguard bezeichnet. Der exakte Name des Berufes lautet “Sicherheitsfachkraft mit Spezialisierung auf Personenschutz”. In Deutschland regeln Gesetze die Arbeit von Personenschützern. Aus diesem Grund müssen Personenschützer verschiedene Voraussetzungen mitbringen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Die folgenden Abschnitte informieren über die Ausbildung, berufliche Perspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Vorabinformation: Eine Ausbildung zum Personenschützer gibt es bei der Polizei (höhere Beamtenlaufbahn), bei der Bundeswehr (Feldjäger), der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie bei Sicherheitsfirmen. Zugangsmöglichkeiten, Kosten und Dauer der Ausbildung variieren.
Darüber hinaus unterscheiden sich die Kompetenzen von staatlichen Personenschützern von Polizei oder Bundeswehr von denen in der Privatwirtschaft. Staatliche Personenschützer dürfen wenn es geboten ist, die Identität von Personen erheben, Personen oder Objekte durchsuchen, Platzverweise aussprechen und Menschen in Gewahrsam nehmen. Private Personenschützer dürfen nur im Notfall eingreifen und können sich auf das Festnahmerecht nach § 127 I StPO berufen.
Darin heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Hier wird stellvertretend der Lehrgang der IHK dargestellt.
Regelung und Ablauf der Ausbildung
Die IHK bietet einen zertifizierten Lehrgang zur Personenschutzfachkraft (IHK) an. Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, bevor sie zum Lehrgang zugelassen werden:
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- körperliche und mentale Belastbarkeit
- ärztliche Unbedenklichkeitserklärung
- souverändes Auftreten
- Reisebereitschaft
- hohes Maß an Motivation und Engagement für den Beruf
- Volljährigkeit
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern umfassendes Wissen im Bereich Personenschutzfachkunde. Sie erhalten eine intensive Schieß- und Fahrausbildung. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer Methoden zur waffenlosen Selbstverteidigung, Erste Hilfe Maßnahmen sowie Taktik und Laufen. Für den Umgang mit Waffen umfasst der Lehrgang die IHK-Sachkundeprüfung lt. § 34 a GewO, sowie die Gewerbliche Waffensachkunde lt. § 7 WaffG.
Rechtliche Grundlagen, Lauschabwehr, IT-Sicherheit, betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Projektarbeit runden den Lehrgang inhaltlich ab.
Dauer der Ausbildung
Der Lehrgang dauert sechs Monate und umfasst 990 Unterrichtseinheiten.
Abschluss und Ausblick
Bereits während der Ausbildung werden regelmäßig schriftliche und praktische Leistungskontrollen durchgeführt. Darüber hinaus wird die körperliche Fitness überwacht.
Die Abschlussprüfung findet bei der IHK statt. Mit dem erfolgreichen Absolvieren der Prüfung erhalten die Teilnehmer folgende Ausbildungsnachweise:
- Zertifikat Personenschutzfachkraft (IHK)
- IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Gewerbliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Nachweis der Kenntnisse über “Erste Hilfe Maßnahmen”
- Zeugnis der Sicherheitsakademie
Nach der Ausbildung ist das Lernen und Trainieren nicht vorbei. Personenschützer müssen dauerhaft an ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit arbeiten und ihre Erste-Hilfe-Fähigkeiten auf dem aktuellsten Stand halten und regelmäßig auffrischen. Fremdsprachenkenntnisse sind von großem Vorteil.
Der Einsteig in die Berufslaufbahn erfolgt zum Beispiel als Angestellter im Objektschutz oder im Sicherheitsdienst von Veranstaltungen. Die Begleitung von Geldtransporten ist ebenfalls möglich.